Erfahrungsgemäss gehen bei den Handelsregister im Mai und Juni ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften und Vorprüfungsgesuchen ein. Es muss deshalb mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Juni 2025 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig eintragungsfähig eingereicht werden.
Nach diesem Datum eingehende Geschäfte werden normalerweise im Rahmen der Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet. Folgende Annahmefristen (Eingang beim Handelsregister) sind für Juni 2025 bisher bekannt:
- Handelsregister des Kantons Appenzell Innerrhoden: 15. Mai 2025
Eine Liste mit den Links und Postadressen zu allen Handelsregistern der Schweiz finden Sie