Organfunktion
Sowohl AGs als auch GmbHs mit Sitz in der Schweiz müssen gemäss schweizerischem Obligationenrecht mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben – sei es als Verwaltungsrat, Direktor oder Geschäftsführer. Falls Ihre Gesellschaft keine solche Person stellt, können wir diese Funktion übernehmen – zuverlässig, unauffällig und vollumfänglich gesetzeskonform.
Externe Organfunktionen für Ihre Gesellschaft – diskret & verlässlich
Mögliche Funktionen:
- Verwaltungsrat (AG)
- Geschäftsführer oder Direktor
- Zeichnungsberechtigter mit Einzel- oder Kollektivunterschrift
- Repräsentation gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern
Wir übernehmen Organfunktionen rechtssicher und professionell – mit dem nötigen Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!