Organfunktion

Sowohl AGs als auch GmbHs mit Sitz in der Schweiz müssen gemäss schweizerischem Obligationenrecht mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben – sei es als Verwaltungsrat, Direktor oder Geschäftsführer. Falls Ihre Gesellschaft keine solche Person stellt, können wir diese Funktion übernehmen – zuverlässig, unauffällig und vollumfänglich gesetzeskonform.

Externe Organfunktionen für Ihre Gesellschaft – diskret & verlässlich

Mögliche Funktionen:

  • Verwaltungsrat (AG)
  • Geschäftsführer oder Direktor
  • Zeichnungsberechtigter mit Einzel- oder Kollektivunterschrift
  • Repräsentation gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern

Wir übernehmen Organfunktionen rechtssicher und professionell – mit dem nötigen Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!