Erfahrungsgemäss gehen bei den Handelsregister im November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften und Vorprüfungsgesuchen ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2024 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig eintragungsfähig eingereicht werden.
Nach diesem Datum eingehende Geschäfte werden normalerweise im Rahmen der Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet. Folgende Annahmefristen (Eingang beim Handelsregister) sind für das Jahr 2024 bisher bekannt:
- Handelsregister des Kantons Graubünden: 06. Dezember 2024 (Vorprüfung: 02. Dezember 2024)
- Handelsregister des Kantons Luzern: 09. Dezember 2024
- Handelsregister des Kantons Appenzell Innerrhoden: 15. November 2024
Eine Liste mit den Links und Postadressen zu allen Handelsregistern der Schweiz finden Sie hier.