Handelsregistergeschäfte im Dezember 2025
- 26. Oktober 2025
- Veröffentlicht durch: Office Services GmbH
- Kategorien: Corporate Services, Handelsregister
Erfahrungsgemäss verzeichnen die Handelsregisterämter in der ganzen Schweiz in den Monaten November und Dezember ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen. In dieser Zeit geht ein Mehrfaches der üblichen Anzahl an Anmeldungen, Mutationen, Löschungen und Vorprüfungsgesuchen ein. Entsprechend verlängern sich die Bearbeitungszeiten spürbar, insbesondere bei komplexen Geschäften oder solchen, die zusätzliche Abklärungen erfordern.
Unternehmen, Treuhänder und andere Beteiligte sollten daher frühzeitig planen und ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen. Wer sicherstellen muss, dass ein Eintrag zwingend noch vor Jahresende – also bis spätestens 31. Dezember 2025 – im Handelsregister vollzogen ist, sollte die entsprechenden Dokumente bereits mehrere Wochen im Voraus eintragungsfähig einreichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Geschäft innerhalb des laufenden Jahres definitiv verarbeitet und publiziert wird.
Nach dem 31. Dezember eingehende Geschäfte werden in der Regel nach Eingang und im Rahmen der personellen und organisatorischen Kapazitäten des jeweiligen Handelsregisteramts behandelt. Eine beschleunigte Bearbeitung ist in dieser Phase erfahrungsgemäss kaum möglich. Es ist deshalb ratsam, Fristen für gesellschaftsrechtliche Anpassungen, Neugründungen oder andere registerpflichtige Vorgänge frühzeitig zu berücksichtigen und entsprechend einzuplanen.
Die konkreten Annahmefristen (massgeblich ist jeweils der Eingang beim Handelsregisteramt) für Handelsregistergeschäfte im Dezember 2025 werden von den einzelnen Kantonen publiziert. Diese können sich je nach Kanton unterscheiden. Wir haben für Sie die bisher bekannten Annahmefristen zusammengetragen.
Handelsregistergeschäfte im Dezember
| Handelsregister | Annahmeschluss Eintragungen* | Annahmeschluss Vorprüfungen** | Bemerkung |
| Appenzell Innerrhoden | 15.11.2025 | Amt nur am 29.12., 30.12. und 02.01. per E-Mail erreichbar. | |
| Basel-Landschaft | 01.12.2025 | 28.11.2025 | |
| Basel-Stadt | 22.12.2025 (Empfehlung) | Amt am 24.12. und 31.12. nachmittags geschlossen | |
| Bern | 12.12.2025 | 28.11.2025 | |
| Freiburg | 01.12.2025 (Empfehlung) | 01.12.2025 (Empfehlung) | Amt vom 24.12. bis und mit 02.01. geschlossen |
| Graubünden | 08.12.2025 | 02.12.2025 | |
| Jura | 12.12.2025 | 05.12.2025 | |
| Luzern | 09.12.2025 | ||
| Nidwalden | 12.12.2025 | Amt vom 24.12. bis und mit 04.01. geschlossen | |
| Schaffhausen | 04.12.2025 | ||
| Schwyz | 04.12.2025 | ||
| Solothurn | 10.12.2025 | Amt vom 24.12. bis und mit 02.01. geschlossen | |
| St. Gallen | 12.12.2025 | 01.12.2025 | |
| Zug | 09.12.2025 | 01.12.2025 | |
| Zürich | 01.12.2025 | Amt vom 22.12. bis und mit 02.01. geschlossen |
* Hierbei handelt es sich sozusagen um grantierte Zeiten für Eintragungen in 2025. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Geschäfte ohne Rückfragen eintragungsfähig sind. Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen der Kapazitäten in chronologischer Reihenfolge raschmöglichst bearbeitet.
** Sofern ein expliziter Termin vom entsprechenden Amt genannt wird.
Eine Liste mit den Links und Postadressen zu allen Handelsregistern der Schweiz finden Sie hier.
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